INFORMATIONEN ZUR ABRECHNUNG

Ab dem 01.01.2024 ist der Mindestlohn erhöht worden. Das bedeutet, jeder erhält jetzt einen Mindestlohn von 12,41 € brutto pro Stunde. Je nach individuellen Lohnsteuerabzugs­merkmalen, die von der jeweiligen Abrechnungsfirma mittels des ELSTAM-Verfahrens ermittelt werden, fallen bei jedem Komparsen / Kleindarsteller individuelle Abzüge bei der Bruttogage an (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Lohnsteuer kann man beim Lohnsteuerausgleich am Ende des Jahres geltend machen.

Alle Abrechnungen der Komparsen / Kleindarsteller erfolgen über Abrechnungsfirmen, die von der jeweiligen Produktionsfirma mit der Abrechnung beauftragt werden.

Die Komparsen-Tagesgrundgage liegt bei 125,00€ (pauschal bei 10 Stunden und 45 Minuten Pause). Für jede weitere Stunde gibt es 12,50 € brutto mehr. Bei einzelnen „Tatort“-Produktionen kann es zu einer anderen pauschalen Anzahl von Arbeitsstunden mit entsprechender Tages-Grundgage kommen.

Bitte mitbringen bzw. am Drehtag auf dem Gagenschein eintragen: Von ALLEN brauchen wir am jeweiligen Drehtag die Steuer-Identifikationsnummer, den genauen Namen und Sitz der Krankenkasse (z.B. „AOK Köln“), die Bankverbindung (IBAN; das Konto, auf das die Gage überwiesen werden soll), die Sozialversicherungsnummer (steht auf dem Sozialversicherungsausweis; die Sozialversicherungsnummer ist nicht die Nummer auf der Krankenkassenkarte. Die Sozialversicherungsnummer ist 12-stellig und enthält das Geburtsdatum). Die Steuer-Identifikationsnummer wurde postalisch an alle Bundesbürger (auch Minderjährige) verschickt. Ansonsten kann man sie bei seinem jeweiligen Finanzamt erfragen.

Diese Angaben müssen auf dem Gagenschein, der an jedem Drehtag von uns ausgeteilt wird, eingetragen werden. Wenn irgendetwas fehlen sollte: Kein Problem, man kann es hinterher auch per Mail an die jeweilige Abrechnungsstelle schicken. Die Kontaktdaten stehen auf dem Durchschlag des Gagenscheins, den man am Ende eines Drehtages ausgehändigt bekommt.

Alle erforderlichen Ausweise (Rentner (Rentenausweis) / Schüler ab 16 Jahre (Schülerausweis oder Schulbescheinigung) / Studenten (aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des aktuellen Fachsemesters) / Freiberufler (unspezifisches Schreiben vom Finanzamt, auf dem die Steuernummer angegeben wurde) / Gewerbeanmeldungen bei Selbständigen) sind bitte in KOPIE mitzubringen.
Privat Versicherte sollen bitte außerdem eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung ihrer Krankenkasse dabei haben (z. B. Kopie vom letzten Krankenkassenschreiben, aus dem hervorgeht, dass man dort versichert ist).

Staatsbürger der neuen EU-Länder Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn und Zypern sowie aller nicht EU-Länder benötigen zwingend eine gültige Arbeitserlaubnis (es reicht eine Kopie)!
Staatsbürger der alten EU-Länder müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Desweiteren folgender Hinweis:

Folgende Personengruppen sind sozialversicherungspflichtig, d.h. sie müssen Sozialabgaben leisten:

· Arbeitslose
· Schulentlassene
· Praktikanten (unbezahlt, ausgenommen Studenten und Schüler)
· Arbeitssuchend gemeldete Personen (außer Arbeitnehmer)
· Bezieher einer staatlichen Leistung (außer Bafög und BAB)
· Arbeitnehmer in der Elternzeit
· Arbeitnehmer im unbezahlten Urlaub

Begründung:
Da bei oben genannten Personen am Drehtag keine kurzfristige sondern eine berufsmäßig ausgeübte Beschäftigung vorliegt, fallen die für Arbeitnehmer üblichen Abgaben zur Lohnsteuer und Sozialversicherung an!

Von allen anderen Personengruppen (z.B. Angestellte, Hausfrauen, Beamte, Schüler bis 15 Jahre und Kinder usw.) werden nur die Steuer-Identifikationssummer und der Name der Krankenkasse benötigt (keine weiteren Kopien/Nachweise).

WICHTIG: An jedem Drehtag bitte den Personalausweis, Führerschein oder den Reisepass dabei haben.

Alle bereits feststehenden Komparsen können die Uhrzeit und den Ort erst einen Abend vor dem Drehtag genannt bekommen, weil erst das Drehende am Tag zuvor feststehen muss – es sind die gewerkschaftlichen Pausenvorschriften einzuhalten. Daher bitten wir von vorherigen Rückfragen abzusehen!